Newsletter 02/2006

Jodzusatz in Tier-Futtermitteln wird halbiert

Neue EU Verordnung zum Jodgehalt in Tierfutterzusätzen

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat eine neue Verordnung (EG) bezüglich des Jodgehalts in Tierfutter erlassen.

Durch die Verordnung (Nr. 1459/2005 vom 8. September 2005) "zur Änderung der Bedingungen für die Zulassung einer Reihe von zur Gruppe der Spurenelemente zählenden Futtermittelzusatzstoffen" wird der Jodgehalt für Tierfutter für Hühner und Kühe von bisher 10 mg/kg künftig auf 5 mg/kg gesenkt.

Hintergrund für die Entscheidung

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hatte in ihrem Bericht vom Februar 2005 an die Kommission die Absenkung auf 4 mg vorgeschlagen; Zitat: "Durch Senkung der Jodkonzentration auf höchsten 4 mg/kg Alleinfuttermittel für Milchkühe und Legehennen würde ein zufrieden stellender Sicherheitspuffer für den Verzehr von Milch und Eiern erreicht werden." Damit hat die EU Kommission die Vorschläge der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit nahezu 1:1 umgesetzt.

Was bedeutet das für den Verbraucher?

Nach einer Übergansfrist von 12 Monaten wird sich die Jodzufuhr durch den Verzehr von Fleisch sowie Milch - und Eiprodukte halbieren.

Bemerkenswert ist, dass sich die höchste europäische Exekutive der Sache angenommen und von einer Fachbehörde ein Gutachten angefordert hat; noch bemerkenswerter ist, dass sie von einer möglichen Überschreitung der "Obergrenze (der Zufuhr von Jod) für Erwachsene und Jugendliche" und von Minderung "schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit..." gesprochen wird (s. Zitate aus dem im Amtsblatt der Europäischen Union publiziertem Text).

Widersprüchliche Aussagen zur Jodversorgung

Während hierzulande in vielen Pressemittelungen und auch von Experten ((z.B. Arbeitskreis Jodmangel (http://www.jodmangel.de/)) immer noch von einem Jodmangel ausgegangen wird, spricht die EU Kommission von einem "Risiko schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit", welches durch die Halbierung des Zusatzes von Jod in Tierfutter verringert werden muss. Wer hat nun Recht? Die Protagonisten für mehr Jod in der Nahrung (z.B. Arbeitskreis Jodmangel) oder die EU (Verordnung der Verringerung von Jod in der Nahrungskette). Für den Laien (und auch für die meisten Experten) ist die Situation kaum durchschaubar. Interessant ist, dass der Arbeitskreis Jodmangel fast ausschließlich das Thema "Jodsalz" besetzt. Die Europäische Gesundheitsbehörde hingegen hat in ihrer Empfehlung zur Reduktion des Jodzusatzes im Tierfutter alle Jodquellen (Jodsalz im Haushalt, Jod in der Nahrungskette, Jodsalz in Fertignahrungsmitteln, in Kantinen und Restaurants) berücksichtigt.

Zitate aus der Verordnung der EU Kommission:

"(2) Der maximale derzeit in Futtermitteln zugelassene Gehalt des Spurenelements Jod-I beläuft sich auf 4 ppm für Equiden (Pferde - Anm. d. V.), 20 ppm für Fische und 10 ppm für andere Tierarten (Kühe, Hühner - Anm. d. V.) oder Tierkategorien."

...

"(4) Die Kommission hat die Behörde (Europäische Behöre für Lebensmittelsicherheit - Anm. d. V.) ersucht, den physiologischen Jodbedarf der in der Richtlinie 70/524/EWG aufgeführten Tierarten zu evaluieren und ein Gutachten zu den möglichen schädlichen Auswirkungen der Verwendung von Jod mit dem derzeitigen zugelassenen Gehalt auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt zu erstellen ..."

"(5) Die Schlussfolgerung der Stellungnahme der Behörde (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit - Anm. d. V.) lautet, dass Modellberechnungen nach dem Worst-Case-Szenario, die auf dem derzeitigen zugelassenen Jod-Höchstgehalt in Futtermitteln beruhen, an Milch und Eiern darauf schließen lassen, dass die Obergrenze für Erwachsene und Jugendliche möglicherweise überschritten wird."

"(6) Daher muss der Höchstgehalt von Jod-I in Futtermitteln für die beiden entsprechenden Tierarten, d.h. für Milchkühe und Legehennen, abgesenkt werden, um das Risiko schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu verringern."

(Hervorhebungen durch den Autor).

(Die Kommission) "HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1
Unbeschadet der sonstigen Bedingungen für die Zulassung der Zusatzstoffe E2 Jod-I, die zur Gruppe der in der Richtlinie 70/524/EWG aufgeführten Spurenelemente gehören, werden die Höchstgehalte des Elements in mg/kg des Alleinfuttermittels durch die in dem Anhang zu dieser Verordnung festgelegten Werte ersetzt." ...

"Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 8. September 2005

Für die Kommission
Markos KYPRIANOU
Mitglied der Kommission"

Im Anhang zu der Verordnung ist zu lesen, dass für Milchkühe und Legehennen 5 mg/kg des Alleinfuttermittels als Höchstgehalt festgelegt waren. Bislang waren 10 mg/kg zugelassen.

Wer am gesamten Text der neuen EU Verordnung interessiert ist: http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/oj/2005/l_233/l_23320050909de00080010.pdf

PS: Ich danke Herrn Norbert Nehring, der mir die Veröffentlichung der EU Kommission gemailt hat.
Norbert Nehring recherchiert zum Thema Jod und informiert unsere Praxis regelmäßig. Er ist einverstanden, dass evtl. Interessierte mit ihm Kontakt aufnehmen.

norbert0nehring@t-online.de
Norbert Nehring
Albert-Eibach-Str. 14
D-83253 Rimsting

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